Absenzen
Entschuldigte Absenzen
Absenzen gelten in folgenden Fällen als entschuldigt:
Unentschuldigte Absenzen
Wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind nicht zur Schule schicken, machen sie sich strafbar. Die Schulleitung hat in diesem Falle nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten.
Beurteilung
Die Lehrperson beobachtet und beurteilt die erreichten Lernziele der Kinder und Jugendlichen. Die Beurteilung dient hauptsächlich der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen
Lernens erlebt werden. Die Lehrperson orientiert sich dabei an den Kompetenzen des Lehrplans 21.
Die Schülerinnen und Schüler der 2. sowie der 4. bis 9. Klasse erhalten Ende Schuljahr einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Dieser informiert über den Leistungsstand in den verschiedenen
Fachbereichen.
Ab dem 4. Schuljahr wird der Beurteilungsbericht mit Noten von 1 bis 6 angegeben, wobei 6 die beste Note und 4 genügend ist. Während des Schuljahres müssen die Leistungen der Schülerinnen und
Schüler nicht ausschliesslich mit Noten beurteilt werden. Die Lehrpersonen können auch mit Prädikat (z.B. «sehr gut») oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilen.
Die Kinder und Jugendlichen treten automatisch ins nächste Schuljahr über. Nur in Ausnahmefällen überspringen oder wiederholen sie ein Schuljahr. Für den Wechsel von der Primarstufe in die
Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt.
Link: BKD Beurteilung und Übertritte
Dispensationen
Für Dispensationen vom Unterricht ist die Schulleitung zuständig. Entsprechende Gesuche sind spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Abwesenheitsbeginn bei der Schulleitung
schriftlich einzureichen.
Disziplinarmassnahmen
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die Regeln für das Zusammenleben in der Schule eingehalten werden.
Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens einer Schülerin, eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, handelt die Schule gemäss kantonalem Leitfaden
«Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern».
Elektronische Geräte - Kindergarten bis 9. Klasse
Das Mitnehmen von elektronischen Geräten wie Handys, MP3-Player, etc. ist untersagt.
Bei Verstössen wird das Gerät eingezogen und die Eltern werden benachrichtigt. Bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen wird die Polizei informiert.
Freie Halbtage
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden aufbewahrt. Wenn Sie etwas vermissen, melden Sie sich im Schulhaus Lauenen bei Herbert Addor, Hauswart.
Die Fundgegenstände werden bis Ende Schuljahr aufbewahrt und danach entsorgt.
Hausaufgaben
Das schulische Lernen findet grundsätzlich im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen ausschliesslich der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Die Lehrpersonen passen die Hausaufgaben der
individuellen Lernentwicklung an. Die Kinder sollten ihre Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe der Eltern lösen können.
Maximale Zeit für Hausaufgaben pro Woche:
Helmpflicht
Auf allen Schulausflügen mit dem Fahrrad gilt eine Helmpflicht.
Integrative Förderung
IF bedeutet Integrative Förderung. Die IF-Lehrpersonen begleiten und fördern die Schülerinnen und Schüler im Klassenunterricht oder in kleinen Lerngruppen. In Absprache mit den Lehrpersonen, den
Eltern, der Schulleitung oder den Fachstellen klären sie ab, welche Bereiche vertieft erarbeitet werden müssen. Unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kindes werden spezielle Förderpläne,
geeignete Hilfsmittel und Unterlagen erstellt.
Internetregeln
Begleitung ist besser als Verbote
3 –6 –9 –12 -Faustregel
Beachten Sie Altersfreigaben
Balance zwischen medialer und non-medialer Freizeitgestaltung
Bildschirmzeiten gemeinsam festlegen
TV, PC und Spielkonsole gehören nicht ins Kinderzimmer
Schauen Sie genau, mit wem Ihr Kind chattet
Vorsicht mit privaten Daten im Netz
Offene Gespräche sind noch besser als Filtersoftware
Kommunikationswege
Wir schätzen das offene und möglichst direkte Gespräch mit allen an unserer Schule Beteiligten. Anonymität wollen wir nicht.
Kontaktpflege Schule Eltern
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kontakt zwischen Schule und Elternhaus zu pflegen
Je besser sich Eltern, Kinder und Lehrpersonen gegenseitig kennen, desto förderlicher ist dies für das Lernklima.
Logopädie
Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische und/oder eine medizinisch-therapeutische Disziplin, die sich mit Menschen aller Altersstufen befasst. LogopädInnen in der Schule behandeln Kinder ab
Kindergartenalter mit Störungen der Kommunikation, des Satzbaus, der Aussprache, des Redeflusses, des Schluckens und der Schriftsprache (Lesen und Schreiben). Diese führen oft zu
Beeinträchtigungen in der persönlichen Entwicklung und können negative Auswirkungen auf die Teilhabe im privaten und/oder schulischen Alltag haben. Sprache verstehen und sich differenziert
mitteilen können, ermöglichen Selbstständigkeit und soziale Integration. Die Logopädinnen sind zuständig für Diagnostik, Therapie, Beratung sowie Prävention und Förderung. Die Kosten für die
Therapie werden vom Kanton übernommen.
Psychomotorik
Die Psychomotoriktherapie (PMT) ist ein Angebot der Schule und richtet sich an Kinder, welche in ihrem Bewegungsverhalten, in der Wahrnehmung, im Umgang mit Emotionen oder in ihrem Sozial- und
Beziehungsverhalten Schwierigkeiten zeigen. Diese äussern sich konkret zum Beispiel durch Ungeschicklichkeit in der Grob-, Fein- und Grafomotorik, Auffälligkeiten in der Körper- und
Raumwahrnehmung, in Konzentrationsschwierigkeiten, unsicherem oder ängstlichem Verhalten sowie in Schwierigkeiten die eigenen Gefühle und das Verhalten zu regulieren. Hier kann die Psychomotorik
aufgrund ihres ganzheitlichen Therapiekonzepts das Kind wirksam unterstützen.
Im Zentrum der Psychomotoriktherapie stehen erlebnisorientierte Bewegungs- und Spielsituationen, welche auf den Ressourcen des Kindes aufbauen. Damit fördert die Psychomotoriktherapie:
Zur Beurteilung, ob eine Psychomotoriktherapie für ihr Kind angezeigt ist, kann eine psychomotorische Abklärung Aufschluss bringen. Die Anmeldung zur Psychomotorik-Abklärung erfolgt durch die
Eltern und Lehrpersonen.
Schnupperlehren
Gemäss Verordnung über die Berufswahlvorbereitung können Schüler im 8. und 9. Schuljahr Schnupperlehren absolvieren. Diese finden üblicherweise während der unterrichtsfreien Zeit statt. Ist dies
nicht möglich, sind Gesuche möglichst frühzeitig vor Beginn der Schnupperlehre bei der Schulleitung einzureichen.
Schulausflüge
Jede Klasse führt eine Schulreise durch.
Weiter steht es jeder Lehrperson und jedem Schulhauskollegium frei, andere Anlässe und Ausflüge zu planen und durchzuführen. Jede Lehrperson soll ihre Stärken einfliessen lassen können, sei es
beim Schwimmen, Schlittschuhlaufen, Skifahren, Velofahren, etc.
Die Anlässe und Ausflüge können von Jahr zu Jahr variieren.
Schulärztliche Untersuchung Kindergarten 2, 4. und 8. Schuljahr
Die obligatorischen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 4. und in der 8. Klasse statt. Sie werden von den Klassenlehrpersonen informiert. Sie können die Untersuchung bei Ihrem
Kinderarzt oder bei unserem Schularzt durchführen lassen.
Schulkommission
Die Schulkommission stellt die strategisch –politische Führung der Schule sicher.
Schulleitung
Die betrieblich -operative Führung des Kindergartens und der Schule obliegt der Schulleitung. Diese gilt als Ansprechpartnerin bei Anliegen und Problemen im betrieblich –operativen Bereich.
Schulrechte
Jedes Kind an unserer Schule hat folgende Rechte:
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen sowie bei jeglicher Art von Diskriminierung, Rassismus und Mobbing. Die Angebote können von Kindern und
Jugendlichen, deren Eltern oder Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden. Die Beratung durch die Schulsozialarbeiterin ist kostenlos.
Stellwerk
Stellwerk ist eine Standortbestimmung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe. Sie überprüfen mit dem Online-Testsystem ihre Kompetenzen in den schulischen Kernfächern Mathematik und
Deutsch,
Das Stellwerk-Profil gibt Hinweise für die individuelle Förderung und ermöglicht einen sozialen Vergleich innerhalb des Jahrgangs. Für die gezielte Berufsvorbereitung kann das persönliche
Stellwerk-Profil mit Profilvorgaben verschiedener Lehrberufe verglichen werden.
Telefonzeiten Lehrpersonen
Montag bis Freitag von 7.00 –12.00 Uhr und 13.00 –18.00Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie diese Zeiten, besten Dank. Ausnahme: Notfälle
Versicherung
Unsere Schule verfügt weder über eine Unfall- noch über eine Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler. Bei Unfällen muss die eigene Versicherung beigezogen werden. Für persönlich
verursachte Schäden der Schülerinnen und Schüler haften die Eltern. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind entsprechend versichert ist.
Wassersicherheitscheck (WSC)
Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Bern müssen gemäss einer Weisung der Erziehungsdirektion den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) bis spätestens Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe
absolvieren.
Mit dem Wasser-Sicherheits-Check (WSC) wird getestet, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Sturz ins Wasser selbst an den Rand oder ans Ufer retten kann. Der Test besteht aus
folgenden drei Elementen:
Allen Schülerinnen und Schülern, welche den Test bestanden haben, wird der offizielle WSC-Ausweis abgegeben. Bei Nichtbestehen des WSC werden die Eltern durch die Schulleitung informiert. Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind diese Lücke schliesst.
Zahnarzt
Nach kantonaler Vorschrift werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder jährlich einmal durch einen Schulzahnarzt oder Schulzahnärztin untersucht. Diese Untersuchungen sind
obligatorisch.
Zyklus
Die Volksschule ist in 3 Zyklen aufgeteilt:
Kindergarten + Volksschule Lauenen
Kirchstrasse 11
3782 Lauenen
033 765 30 58
Aktualisiert am 10.02.2025