Schul-ABC


Absenzen
Entschuldigte Absenzen
Absenzen gelten in folgenden Fällen als entschuldigt:


  • Krankheit oder Unfall des Kindes

  • Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • 
Abwesenheiten in Folge amtlicher Aufgebote
  • 
Wohnungswechsel der Familie

  • Arzt- und Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können.

Unentschuldigte Absenzen


Wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind nicht zur Schule schicken, machen sie sich strafbar. Die Schulleitung hat in diesem Falle nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten.

 

Beurteilung
Die Lehrperson beobachtet und beurteilt die erreichten Lernziele der Kinder und Jugendlichen. Die Beurteilung dient hauptsächlich der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Die Lehrperson orientiert sich dabei an den Kompetenzen des Lehrplans 21.
Die Schülerinnen und Schüler der 2. sowie der 4. bis 9. Klasse erhalten Ende Schuljahr einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Dieser informiert über den Leistungsstand in den verschiedenen Fachbereichen.
Ab dem 4. Schuljahr wird der Beurteilungsbericht mit Noten von 1 bis 6 angegeben, wobei 6 die beste Note und 4 genügend ist. Während des Schuljahres müssen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler nicht ausschliesslich mit Noten beurteilt werden. Die Lehrpersonen können auch mit Prädikat (z.B. «sehr gut») oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilen.
Die Kinder und Jugendlichen treten automatisch ins nächste Schuljahr über. Nur in Ausnahmefällen überspringen oder wiederholen sie ein Schuljahr. Für den Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt.
Link: BKD Beurteilung und Übertritte

 

Dispensationen
Für Dispensationen vom Unterricht ist die Schulleitung zuständig. Entsprechende Gesuche sind spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Abwesenheitsbeginn bei der Schulleitung schriftlich einzureichen.

 

Disziplinarmassnahmen
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die Regeln für das Zusammenleben in der Schule eingehalten werden.
Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens einer Schülerin, eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, handelt die Schule gemäss kantonalem Leitfaden «Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern».

 

Elektronische Geräte - Kindergarten bis 9. Klasse
Das Mitnehmen von elektronischen Geräten wie Handys, MP3-Player, etc. ist untersagt.
Bei Verstössen wird das Gerät eingezogen und die Eltern werden benachrichtigt. Bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen wird die Polizei informiert.

 

Freie Halbtage

  • Die Eltern dürfen ihr Kind an fünf Halbtagen pro Jahr eigenverantwortlich vom Unterricht freistellen.
  • Die Eltern orientieren die Klassenlehrperson vorgängig.
  • Gründe müssen keine angegeben werden.
  • Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden.
  • Nichtbezogene Halbtage verfallen Ende Schuljahr.
  • Es liegt in der Verantwortung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, den verpassten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten und sich um die erteilten Hausaufgaben zu kümmern.

Fundgegenstände
Fundgegenstände werden aufbewahrt. Wenn Sie etwas vermissen, melden Sie sich im Schulhaus Lauenen bei Herbert Addor, Hauswart.
Die Fundgegenstände werden bis Ende Schuljahr aufbewahrt und danach entsorgt.

 

Hausaufgaben
Das schulische Lernen findet grundsätzlich im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen ausschliesslich der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Die Lehrpersonen passen die Hausaufgaben der individuellen Lernentwicklung an. Die Kinder sollten ihre Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe der Eltern lösen können.
Maximale Zeit für Hausaufgaben pro Woche:

  • 30 Minuten im 1. und 2. Schuljahr
•
  • 45 Minuten im 3. bis 6. Schuljahr

  • 90 Minuten im 7. bis 9. Schuljahr
  • Die Schule Lauenen erteilt weiterhin Hausaufgaben, die dem zeitlichen Rahmen entsprechen.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler krank sind, sollte der wichtigste Unterrichtsstoff, in Absprache zwischen Eltern und Lehrperson, nach Möglichkeit nachgearbeitet werden.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler freie Halbtage beziehen, liegt es in der Verantwortung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, den versäumten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten und sich um die erteilten Hausaufgaben zu kümmern.

Helmpflicht
Auf allen Schulausflügen mit dem Fahrrad gilt eine Helmpflicht.

 

Integrative Förderung
IF bedeutet Integrative Förderung. Die IF-Lehrpersonen begleiten und fördern die Schülerinnen und Schüler im Klassenunterricht oder in kleinen Lerngruppen. In Absprache mit den Lehrpersonen, den Eltern, der Schulleitung oder den Fachstellen klären sie ab, welche Bereiche vertieft erarbeitet werden müssen. Unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kindes werden spezielle Förderpläne, geeignete Hilfsmittel und Unterlagen erstellt.

 

Internetregeln

Begleitung ist besser als Verbote

  • Kinder benötigen in digitalen Welten die Begleitung durch die Eltern. Reden Sie mit dem Kind über seine Erfahrungen mit digitalen Medien.Kinder brauchen medienkompetente Vorbilder
  • Bezugspersonen sind für Jugendliche Vorbilder im Umgang mit Medien.            
  • Überprüfen Sie deshalb Ihre eigenen Mediengewohnheiten.

3 –6 –9 –12 -Faustregel

  • Kein Fernseher unter 3 - keine Spielkonsole unter 6 - Internet ab 9 und soziale Netzwerke ab 12 Jahren.

Beachten Sie Altersfreigaben

  • Für Filme > Link und Computerspiele und Onlinegames  > Link

Balance zwischen medialer und non-medialer Freizeitgestaltung

  • Sorgen Sie für Freizeitaktivitäten auch ohne digitale Medien.

Bildschirmzeiten gemeinsam festlegen

  • Bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie viel Zeit es pro Tag oder pro   Woche vor Bildschirmen verbringen darf. Setzen Sie klare Grenzen und achten Sie darauf, dass die Abmachungen eingehalten werden.

TV, PC und Spielkonsole gehören nicht ins Kinderzimmer

  • Platzieren Sie die Geräte in einem Gemeinschaftsraum. Behalten Sie Smartphones und Tablets im Auge.

Schauen Sie genau, mit wem Ihr Kind chattet

  • Onlinebekanntschaften sollten Kinder nur begleitet von Erwachsenen und an öffentlichen Orten treffen.

Vorsicht mit privaten Daten im Netz

  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Alter und Telefonnummer weitergeben darf, ausser wenn es vorher mit Ihnen darüber gesprochen hat.

Offene Gespräche sind noch besser als Filtersoftware

  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind altersgerecht über Sexualität und Gewalt. Eine Filtersoftware ist sinnvoll, garantiert aber keinen vollständigen Schutz.  (aus www.jugendundmedien.ch)

Kommunikationswege
Wir schätzen das offene und möglichst direkte Gespräch mit allen an unserer Schule Beteiligten. Anonymität wollen wir nicht.

  • Lassen sich Probleme nicht zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern lösen, soll immer zuerst das Gespräch zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und betroffenen Lehrpersonen stattfinden, evtl. im Beisein des Kindes.
  • Führt dieses Gespräch für eine der Parteien nicht zu einem annehmbaren Ziel, ist ein Gespräch Eltern/Erziehungsberechtigte, Lehrperson und Schulleitung angezeigt.
  • Haben die ersten beiden Schritte nicht den gewünschten Erfolg gezeigt, kann bei der Schulkommission um ein Gespräch Eltern/ Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Schulleitung und Schulkommissionsmitglied gebeten werden.

Kontaktpflege Schule Eltern
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kontakt zwischen Schule und Elternhaus zu pflegen

  • Elternabend
  • Elterngespräch
  • Schulbesuch der Eltern
  • Elternbrief
  • Mitwirken der Eltern bei Schulanlässen usw.

Je besser sich Eltern, Kinder und Lehrpersonen gegenseitig kennen, desto förderlicher ist dies für das Lernklima.

Logopädie
Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische und/oder eine medizinisch-therapeutische Disziplin, die sich mit Menschen aller Altersstufen befasst. LogopädInnen in der Schule behandeln Kinder ab Kindergartenalter mit Störungen der Kommunikation, des Satzbaus, der Aussprache, des Redeflusses, des Schluckens und der Schriftsprache (Lesen und Schreiben). Diese führen oft zu Beeinträchtigungen in der persönlichen Entwicklung und können negative Auswirkungen auf die Teilhabe im privaten und/oder schulischen Alltag haben. Sprache verstehen und sich differenziert mitteilen können, ermöglichen Selbstständigkeit und soziale Integration. Die Logopädinnen sind zuständig für Diagnostik, Therapie, Beratung sowie Prävention und Förderung. Die Kosten für die Therapie werden vom Kanton übernommen.

Psychomotorik
Die Psychomotoriktherapie (PMT) ist ein Angebot der Schule und richtet sich an Kinder, welche in ihrem Bewegungsverhalten, in der Wahrnehmung, im Umgang mit Emotionen oder in ihrem Sozial- und Beziehungsverhalten Schwierigkeiten zeigen. Diese äussern sich konkret zum Beispiel durch Ungeschicklichkeit in der Grob-, Fein- und Grafomotorik, Auffälligkeiten in der Körper- und Raumwahrnehmung, in Konzentrationsschwierigkeiten, unsicherem oder ängstlichem Verhalten sowie in Schwierigkeiten die eigenen Gefühle und das Verhalten zu regulieren. Hier kann die Psychomotorik aufgrund ihres ganzheitlichen Therapiekonzepts das Kind wirksam unterstützen.
Im Zentrum der Psychomotoriktherapie stehen erlebnisorientierte Bewegungs- und Spielsituationen, welche auf den Ressourcen des Kindes aufbauen. Damit fördert die Psychomotoriktherapie:
Zur Beurteilung, ob eine Psychomotoriktherapie für ihr Kind angezeigt ist, kann eine psychomotorische Abklärung Aufschluss bringen. Die Anmeldung zur Psychomotorik-Abklärung erfolgt durch die Eltern und Lehrpersonen.

Schnupperlehren
Gemäss Verordnung über die Berufswahlvorbereitung können Schüler im 8. und 9. Schuljahr Schnupperlehren absolvieren. Diese finden üblicherweise während der unterrichtsfreien Zeit statt. Ist dies nicht möglich, sind Gesuche möglichst frühzeitig vor Beginn der Schnupperlehre bei der Schulleitung einzureichen.

Schulausflüge
Jede Klasse führt eine Schulreise durch.
Weiter steht es jeder Lehrperson und jedem Schulhauskollegium frei, andere Anlässe und Ausflüge zu planen und durchzuführen. Jede Lehrperson soll ihre Stärken einfliessen lassen können, sei es beim Schwimmen, Schlittschuhlaufen, Skifahren, Velofahren, etc.
Die Anlässe und Ausflüge können von Jahr zu Jahr variieren.

Schulärztliche Untersuchung Kindergarten 2, 4. und 8. Schuljahr
Die obligatorischen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 4. und in der 8. Klasse statt. Sie werden von den Klassenlehrpersonen informiert. Sie können die Untersuchung bei Ihrem Kinderarzt oder bei unserem Schularzt durchführen lassen.

Schulkommission
Die Schulkommission stellt die strategisch –politische Führung der Schule sicher.

Schulleitung
Die betrieblich -operative Führung des Kindergartens und der Schule obliegt der Schulleitung. Diese gilt als Ansprechpartnerin bei Anliegen und Problemen im betrieblich –operativen Bereich.

Schulrechte
Jedes Kind an unserer Schule hat folgende Rechte:

  • Das Recht zu lernen, in einer freundlichen, störungsfreien Umgebung, auf verschiedenen Wegen.
  • Das Recht auf Unterstützung, Zuwendung und Ermutigung von der Lehrerin oder vom Lehrer, Hilfe bei Lernschwierigkeiten.
  • Das Recht auf freie Meinungsäusserung: angehört zu werden, sachlich Kritik äussern zu dürfen, am Unterricht teilzunehmen sowie in Ruhe gelassen zu werden.
  • Das Recht auf Schutz vor Beleidigung, Herabsetzung und Demütigung, vor Sachbeschädigung und körperlichen Angriffen

Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen sowie bei jeglicher Art von Diskriminierung, Rassismus und Mobbing. Die Angebote können von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden. Die Beratung durch die Schulsozialarbeiterin ist kostenlos.

Stellwerk
Stellwerk ist eine Standortbestimmung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe. Sie überprüfen mit dem Online-Testsystem ihre Kompetenzen in den schulischen Kernfächern Mathematik und Deutsch,
Das Stellwerk-Profil gibt Hinweise für die individuelle Förderung und ermöglicht einen sozialen Vergleich innerhalb des Jahrgangs. Für die gezielte Berufsvorbereitung kann das persönliche Stellwerk-Profil mit Profilvorgaben verschiedener Lehrberufe verglichen werden.

Telefonzeiten Lehrpersonen
Montag bis Freitag von 7.00 –12.00 Uhr und 13.00 –18.00Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie diese Zeiten, besten Dank. Ausnahme: Notfälle

Versicherung
Unsere Schule verfügt weder über eine Unfall- noch über eine Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler. Bei Unfällen muss die eigene Versicherung beigezogen werden. Für persönlich verursachte Schäden der Schülerinnen und Schüler haften die Eltern. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind entsprechend versichert ist.

Wassersicherheitscheck (WSC)
Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Bern müssen gemäss einer Weisung der Erziehungsdirektion den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) bis spätestens Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe absolvieren.
Mit dem Wasser-Sicherheits-Check (WSC) wird getestet, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Sturz ins Wasser selbst an den Rand oder ans Ufer retten kann. Der Test besteht aus folgenden drei Elementen:

  • Purzeln ins tiefe Wasser
  • 1 Minute an Ort über Wasser halten
  • 50 Meter schwimmen

Allen Schülerinnen und Schülern, welche den Test bestanden haben, wird der offizielle WSC-Ausweis abgegeben. Bei Nichtbestehen des WSC werden die Eltern durch die Schulleitung informiert. Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind diese Lücke schliesst.

Zahnarzt
Nach kantonaler Vorschrift werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder jährlich einmal durch einen Schulzahnarzt oder Schulzahnärztin untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch.

Zyklus
Die Volksschule ist in 3 Zyklen aufgeteilt:

  • Zyklus 1: Kindergarten bis 2. Klasse
  • Zyklus 2: 3. bis 6. Klasse
  • Zyklus 3: 7. bis 9. Klasse